Drogenkurier am Grenzübergang gefasst

Das Amtsgericht Kempten hat am Donnerstag, dem 15. Januar, einen polnischen Drogenkurier wegen Drogenschmuggels zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung folgt auf eine mehrmonatige Ermittlung, die ihren Ursprung in einer Grenzkontrolle nahe Lindau hatte.
Kontrolle und Fluchtversuch an der Grenze
Bereits am 6. Juni 2025 kontrollierten Bundespolizisten nahe Lindau (Hörbranz) das Fahrzeug des 24-jährigen Mannes. Im Zuge der Kontrolle entdeckten sie unter dem Reserverad etwa 2,5 Kilogramm Betäubungsmittel mit einem Gesamtwert von rund 37.500 Euro.
Der Kurier versuchte, sich dem Zugriff zu entziehen und flüchtete vom Kontrollort. Trotz einer groß angelegten Fahndung, bei der neben Einsatzkräften aus Bayern und Baden-Württemberg auch Hubschrauber und Drohnen eingesetzt wurden, konnte er zunächst nicht gestellt werden.
Festnahme und Geständnis
Erst am 25. Juli wurde der Mann bei einer weiteren Fahrzeugkontrolle auf der Bundesautobahn 93 festgenommen. Im anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht Kempten am 15. Januar 2026 räumte der Beschuldigte ein, als Kurierfahrer die Betäubungsmittel transportiert zu haben.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die rund sechs Monate, die der Angeklagte in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurden auf die Strafe angerechnet, sodass er noch am Tag der Urteilsverkündung freikam.
Darüber hinaus wurde er zu einer Zahlung von 2.400 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verpflichtet.
Weitere juristische Schritte möglich
Die Staatsanwaltschaft hat weiterhin die Möglichkeit, in diesem Fall Berufung einzulegen. Es bleibt somit offen, ob das Urteil rechtskräftig wird.
Bundespolizei überwacht die Schengen-Grenze
Die Bundespolizeiinspektion ist für 220 Kilometer Grenzgebiet zwischen Bodensee und Ammergebirge an der Schengen-Binnengrenze zu Österreich zuständig. Sie bekämpft grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und an 91 Bahnhöfen für die Sicherheit im Bahnverkehr.
Zuständigkeitsbereich: Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost- und Unterallgäu, Weilheim-Schongau
Kreisfreie Städte: Kaufbeuren, Kempten und Memmingen
Mit dem aktuellen Fall unterstreicht die Bundespolizei einmal mehr ihre Rolle bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität im süddeutschen Raum.
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