Festnahme am Flughafen München: Haftbefehl führt zu Freiheitsstrafe
34-jähriger Slowene muss 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in JVA Erding absitzen

Am Flughafen München kam es am späten Dienstagabend, den 28. Januar, zu einer Festnahme durch die Bundespolizei: Ein 34-jähriger slowenischer Staatsbürger wurde bei der geplanten Ausreise nach London kontrolliert und festgenommen. Die Beamten stellten dabei fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag.
Hintergrund zur Festnahme
Die Kontrolle in München förderte einen rechtskräftigen Haftbefehl zutage, der bereits im November 2023 vom Amtsgericht Ludwigsburg ausgestellt wurde. Der Mann war zuvor wegen Körperverletzung verurteilt worden. Da der Verurteilte die verhängte Geldstrafe sowie die Verfahrenskosten nicht zahlen konnte, wurde eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und vollstreckt.
Weitere polizeiliche Maßnahmen
Im Verlauf des Vormittags wird der 34-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Erding eingeliefert. Dort muss er eine Haftstrafe von insgesamt 80 Tagen verbüßen.
Aufgaben der Bundespolizei am Flughafen München
Die Bundespolizeidirektion München ist mit rund 1.600 Mitarbeitern die zweitgrößte Dienststelle dieser Art in Deutschland. Ihre Tätigkeitsfelder sind vielseitig und umfassen unter anderem:
Information und Prävention
Die Bundespolizei in Bayern nutzt für besondere Anlässe das Netzwerk X, wo aktuelle Informationen veröffentlicht werden. Interessierte können dort unter dem Profil @bpol_by folgen.
Weitere Informationen der Bundespolizeihttp://www.bundespolizei.de
Die Ereignisse am Flughafen München zeigen, wie engmaschig die Zusammenarbeit von Justiz und Bundespolizei organisiert ist – und wie konsequent rechtskräftige Urteile vollstreckt werden.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.