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Festnahme am Flughafen München: Haftbefehl führt zu Freiheitsstrafe

34-jähriger Slowene muss 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe in JVA Erding absitzen

Von Blaulichtreport
Festnahme am Flughafen München: Haftbefehl führt zu Freiheitsstrafe
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Flughafen München kam es am späten Dienstagabend, den 28. Januar, zu einer Festnahme durch die Bundespolizei: Ein 34-jähriger slowenischer Staatsbürger wurde bei der geplanten Ausreise nach London kontrolliert und festgenommen. Die Beamten stellten dabei fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag.

Hintergrund zur Festnahme

Die Kontrolle in München förderte einen rechtskräftigen Haftbefehl zutage, der bereits im November 2023 vom Amtsgericht Ludwigsburg ausgestellt wurde. Der Mann war zuvor wegen Körperverletzung verurteilt worden. Da der Verurteilte die verhängte Geldstrafe sowie die Verfahrenskosten nicht zahlen konnte, wurde eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und vollstreckt.

Weitere polizeiliche Maßnahmen

Im Verlauf des Vormittags wird der 34-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Erding eingeliefert. Dort muss er eine Haftstrafe von insgesamt 80 Tagen verbüßen.

Aufgaben der Bundespolizei am Flughafen München

Die Bundespolizeidirektion München ist mit rund 1.600 Mitarbeitern die zweitgrößte Dienststelle dieser Art in Deutschland. Ihre Tätigkeitsfelder sind vielseitig und umfassen unter anderem:

  • Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebiets
  • Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität
  • Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes
  • Schutz von Bahnreisenden
  • Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die zivile Luftfahrt
  • Information und Prävention

    Die Bundespolizei in Bayern nutzt für besondere Anlässe das Netzwerk X, wo aktuelle Informationen veröffentlicht werden. Interessierte können dort unter dem Profil @bpol_by folgen.

    Weitere Informationen der Bundespolizeihttp://www.bundespolizei.de

    Die Ereignisse am Flughafen München zeigen, wie engmaschig die Zusammenarbeit von Justiz und Bundespolizei organisiert ist – und wie konsequent rechtskräftige Urteile vollstreckt werden.

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