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Messerbedrohung am Nürnberger Hauptbahnhof

Streit um abgelaufenes Ticket eskaliert – Bundespolizei nimmt 54-Jährigen fest

Von Blaulichtreport
Messerbedrohung am Nürnberger Hauptbahnhof
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Am Nürnberger Hauptbahnhof hat ein 54-jähriger Mann am Montagnachmittag eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn am Service-Point mit einem Messer bedroht. Die Bundespolizei ermittelt gegen den bereits polizeibekannten Mann.

Vorfall am Service-Point

Nach Angaben der Mitteilung ereignete sich der Vorfall am 20. April gegen 14 Uhr. Der Reisende verlangte am Service-Point ein neues Ticket, weil sein altes abgelaufen war. Da er keinen ungültigen Fahrschein vorlegen konnte, lehnte die Service-Mitarbeiterin die Ausstellung eines neuen Tickets ab.

Daraufhin legte der Mann ein Messer mit rund 14,5 Zentimetern Klingenlänge auf den Tresen und drohte, jemanden zu erstechen. Anschließend steckte er das Messer wieder ein und floh.

Fahndung und Festnahme

Auf einen Hinweis hin leitete die Bundespolizei umgehend eine Fahndung ein und konnte den Tatverdächtigen kurz darauf festnehmen. Nach Angaben der Mitteilung war der Mann deutlich alkoholisiert. Bei der Durchsuchung wurde das Messer sichergestellt. Zur Sache äußerte er sich nicht.

Ermittlungen wegen Bedrohung und Nötigung

Der 54-Jährige ist bereits wegen Gewaltdelikten polizeibekannt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Gegen den Mann wird nun unter anderem wegen Bedrohung und Nötigung ermittelt.

Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektion Nürnberg

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ist laut Mitteilung für den bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich in Bayern verantwortlich. Dieser erstreckt sich über mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke. Zu ihrem Bereich gehören zudem Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt.

Auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes hat die Inspektion die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die Benutzern und Anlagen drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen.

Weitere Hinweise

Weitere Informationen nennt die Mitteilung über die Bundespolizei oder über die in der Pressemitteilung angegebene Kontaktadresse.

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