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Steine auf Gleisen: Bundespolizei schlägt Alarm

Unbekannte legten bei Fünfstetten Schotter- und Rasengittersteine auf die Strecke Donauwörth–Treuchtlingen – Ermittlungen laufen

Von Blaulichtreport
Steine auf Gleisen: Bundespolizei schlägt Alarm
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Bundespolizeidirektion München warnt nach einem Vorfall auf der Bahnstrecke von Donauwörth nach Treuchtlingen vor den lebensgefährlichen Folgen von Steinen auf Gleisen. Nach aktuellem Ermittlungsstand haben bislang Unbekannte am Samstagabend, 16. Mai, im Bereich der Ortschaft Fünfstetten wiederholt Schotter- und Rasengittersteine auf die Schienen gelegt. Anschließend wurden diese von Zügen überfahren.

Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr

Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sachdienliche Hinweise zu geben. Diese können jederzeit unter der Telefonnummer 0821 34 356-0 gemeldet werden.

Warnung vor erheblichen Risiken

Die Bundespolizei betont, dass das Platzieren von Steinen oder anderen Gegenständen auf Bahngleisen kein harmloser Streich ist, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr mit potenziell schwersten Folgen.

Schon kleinere Gegenstände können beim Überfahren mit großer Wucht zerschmettert und weggeschleudert werden. Dabei entstehende Splitter können wie Geschosse wirken und Bahnmitarbeiter schwer verletzen oder töten. Auch Schäden an Rädern, Bremsanlagen oder am Gleiskörper können zunächst unbemerkt bleiben und später weitere gefährliche Situationen verursachen.

Gefahr auch für Reisende im Zug

Muss ein Zug wegen eines Hindernisses eine Schnellbremsung einleiten, besteht auch innerhalb der Waggons Verletzungsgefahr. Reisende können stürzen, Gepäckstücke können umhergeschleudert werden. Besonders ältere Menschen, Kinder sowie stehende Reisende sind dabei gefährdet.

Akute Lebensgefahr im Gleisbereich

Darüber hinaus besteht im Gleisbereich jederzeit akute Lebensgefahr. Züge nähern sich oft schneller und leiser, als viele Menschen vermuten. Aufgrund ihres langen Bremswegs können Triebfahrzeugführer Hindernissen oder Personen häufig nicht rechtzeitig ausweichen.

Hinzu kommt die Gefahr durch Oberleitungen. Bereits eine Annäherung an stromführende Teile kann zu tödlichen Stromüberschlägen führen; dafür ist keine direkte Berührung notwendig.

Strafbarkeit und mögliche Folgen

Das vorsätzliche Platzieren von Gegenständen auf Gleisen ist strafbar und kann neben strafrechtlichen Konsequenzen auch erhebliche zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen. Vor allem aber gefährden solche Handlungen Menschenleben, darunter Fahrgäste, Bahnbeschäftigte, Einsatzkräfte und Unbeteiligte.

Einordnung der zuständigen Dienststelle

Mit rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundespolizeiinspektion Nürnberg die mit 16.082 qkm flächenmäßig größte in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke. Ihr gehören Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an.

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, Anlagen des Bahnbetriebs oder von den Bahnanlagen ausgehen.

Weitere Informationen nennt die Bundespolizei unter www.bundespolizei.de oder über die oben genannte Kontaktadresse.

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