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Hemau weist auf Laubbeseitigung hin
Die Stadtverwaltung Hemau weist auf eine Reinhaltungsregel hin.
Der Hinweis gilt wegen eines derzeit erhöhten Laubfalls.
Bürgerinnen und Bürger sollen Laub von Gehwegen entfernen.
Bürgerinnen und Bürger sollen Laub von Radwegen entfernen.
Die Stadt bittet um eine zeitnahe Entfernung.
Die Stadt nennt als Grund eine erhöhte Rutschgefahr.
Die Stadt nennt außerdem eine erhöhte Unfallgefahr.
Die Stadt fordert auch das Freihalten von Abflussrinnen.
Die Stadt fordert das Freihalten von Kanaleinlaufschächten.
Freie Abflussrinnen und Schachtöffnungen sichern den Abfluss.
Niederschlagswasser soll ungehindert in die Entwässerungsanlage abfließen.
Die Stadt nennt die Entwässerungsanlage als Ziel des Abflusses.
Die Reinhaltungsverordnung kann auf der Website der Stadt eingesehen werden.
Die Website lautet www.hemau.de.
Der genaue Weg ist unter Aus dem Rathaus zu finden.
Danach folgt Ortsrecht.
Danach folgt Straßen/Gehwege.