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Bundespolizei nimmt 35-Jährigen bei Grenzkontrolle auf der A8 fest

Von Herold Team1 Min. Lesezeit
ndespolizeidirektion München: 35-Jähriger bei Grenzkontrolle festgenommen - 668 Tage Restfreiheitsstrafe

© Bundespolizei

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Festnahme bei Grenzkontrolle auf der A8

Am Montagmorgen, 7. September, nahmen Beamte der Bundespolizei einen 35-jährigen Mann fest.

Die Beamten kontrollierten den Mann bei einer Grenzkontrolle auf der Autobahn A8.

Der Mann ist türkischer Staatsangehöriger.

Die Beamten gingen nach Angaben der Bundespolizei bei der Kontrolle vor.

Reiseweg und Angaben des Mannes

Der Mann saß nach Angaben der Bundespolizei als Insasse eines Reisebusses im Bus.

Der Reisebus hatte eine bulgarische Zulassung.

Die Bundespolizisten überprüften den Mann im Rahmen der Grenzkontrollen grenzpolizeilich.

Der Mann legte dabei einen gültigen türkischen Reisepass vor.

Der Mann legte außerdem ein bulgarisches D-Visum vor.

Der Mann gab an, auf dem Weg zu seinem Vater zu sein.

Der Vater lebt in Deutschland.

Vollstreckungshaftbefehl führt zur Festnahme

Nach der Überprüfung seiner Personalien beendeten die Bundespolizisten die Reise vorerst.

Die Bundespolizisten nahmen den Mann anschließend fest.

Grund war ein Vollstreckungshaftbefehl.

Die Staatsanwaltschaft Siegen erließ den Vollstreckungshaftbefehl.

Der Haftbefehl bezog sich auf Vergewaltigung.

Der Haftbefehl bezog sich außerdem auf gefährliche Körperverletzung in Tateinheit.

Der Haftbefehl bezog sich außerdem auf schwere Brandstiftung in Tateinheit.

Der Haftbefehl bezog sich außerdem auf Diebstahl.

Der Haftbefehl bezog sich außerdem auf versuchte Nötigung.

Der Haftbefehl bezog sich außerdem auf vorsätzliche Körperverletzung.

Einlieferung und Restfreiheitsstrafe

Beamte der Bundespolizeiinspektion Freilassing lieferten den Mann ein.

Sie lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.

In der Justizvollzugsanstalt muss er eine Restfreiheitsstrafe verbüßen.

Die Restfreiheitsstrafe beträgt 668 Tage.

Ursprünglich verurteilte das Gericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe.

Die Freiheitsstrafe beträgt fünf Jahre.

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