Unfallschwerpunkt bei Griesstätt: Verkehrsabhängige Ampel geplant

Ampel statt Unfallschwerpunkt: Ab 10. August Umbau an der B 15 bei Griesstätt, verkehrsabhängig – Kosten ca. 710.000 Euro.

Von Herold Landesredaktion Bayern1 Min. Lesezeit
Unfallschwerpunkt bei Griesstätt: Verkehrsabhängige Ampel geplant

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Die Abzweigung nach Griesstätt an der B 15 gilt als bekannter Unfallschwerpunkt. Nach Angaben des Staatlichen Bauamts Rosenheim kommt es dort immer wieder zu teils schweren Verkehrsunfällen. Frühere Maßnahmen wie der Einbau von Leitschwellen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h im Kreuzungsbereich hätten bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Baubeginn in der Woche vom 10. August

Nach der Prüfung und Abwägung verschiedener verkehrlicher Möglichkeiten hat sich das Staatliche Bauamt Rosenheim in enger Abstimmung mit weiteren behördlichen Stellen für den Bau einer Ampel entschieden. Nach Abschluss der Vorplanungen, Genehmigungsverfahren und Ausschreibungen sollen die Bauarbeiten in der Woche vom 10. August beginnen.

Verkehrsabhängige Ampel geplant

Vorgesehen ist eine verkehrsabhängige Anlage. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens auf der Bundesstraße soll sie mithilfe von Sensoren das tatsächliche Verkehrsaufkommen erfassen und die Rot- und Grünphasen in Echtzeit anpassen. Damit sollen der Verkehrsfluss verbessert und Wartezeiten insbesondere aus Richtung Griesstätt verkürzt werden.

Geplante Arbeiten im Überblick

  • Bau der für die Ampel erforderlichen Verkehrsinseln im Kreuzungsbereich
  • Aufstellen der Ampelanlage und technische Inbetriebnahme
  • Herstellung der Anschlussbereiche
  • Anpassung der Fahrspuren

Bauzeit und Verkehrsführung

Für den Umbau des Knotenpunkts sind insgesamt rund zwei Monate veranschlagt. Während der Bauzeit wird eine provisorische Baustellenampel den Verkehr regeln. Das Staatliche Bauamt Rosenheim weist darauf hin, dass es in diesem Zeitraum zu unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen kommen wird, und bittet dafür um Verständnis.

Kosten

Die Kosten für den Umbau des Knotenpunkts und die Entschärfung des Unfallschwerpunkts belaufen sich auf rund 710.000 Euro. Getragen werden sie vom Bund.

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