Coburg: Anträge für Streuobst-Förderung für Herbst 2027 möglich

Landratsamt Coburg informiert am 7. Oktober 2026 über Fördermöglichkeiten für Streuobst: Herbst ist Pflanzzeit, Anträge für neue Obstbäume sind möglich.

Von Redaktion LK Coburg2 Min. Lesezeit

Am 6. Oktober 2026 informiert das Landratsamt Coburg über Fördermöglichkeiten für Streuobst im Landkreis. Der Herbst sei die richtige Zeit, um Obstbäume zu pflanzen, heißt es in der Mitteilung. Wer eine Streuobstwiese neu anlegen, bestehende Bestände erweitern oder Lücken zwischen alten Bäumen schließen möchte, könne dafür Unterstützung beantragen.

Förderung für Streuobst im Landkreis Coburg

Über das Programm „Streuobst für alle!“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus wurden in den vergangenen fünf Jahren im Landkreis Coburg insgesamt 2.739 Obstbäume beantragt. Für 1.885 Bäume wurde die Förderung bereits ausgezahlt. Für 2026 seien weitere 500 Bäume beantragt und bewilligt worden.

Zusätzlich wurden über den Landschaftspflegeverband Coburger Land in den vergangenen Jahren knapp 3.000 weitere Obstbäume gepflanzt, vor allem im Rahmen größerer Streuobstbestände mit mindestens 15 Hochstamm-Obstbäumen. Dafür wurden Fördermittel des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Europäischen Union eingesetzt. Für 2026 seien bereits weitere rund 500 Bäume bewilligt worden.

Wer eine Förderung beantragen kann

Das Programm „Streuobst für alle!“ unterstützt die Anschaffung und Pflanzung hochstämmiger Obstbäume mit einem festen Förderbetrag je Baum. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Vereine und Verbände. Die geförderten Bäume können anschließend beispielsweise an Privatpersonen oder landwirtschaftliche Betriebe weitergegeben werden.

Anfragen hierzu nimmt Isabell Kremer vom Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken unter [email protected] oder unter 0951/837426 entgegen. Die Antragstellung läuft beispielsweise über Obst- und Gartenbauvereine oder Gemeinden und umfasst insbesondere die Materialkosten für das Pflanzgut.

Größere Neupflanzungen und neue Anträge für Herbst 2027

Für größere Neupflanzungen ab mindestens 15 Hochstamm-Obstbäumen außerhalb von umzäunten Grundstücken eignet sich nach Angaben des Landratsamts die Landschaftspflegerichtline des StMUV. Darüber könnten auch Zubehör und Arbeitszeit für die Pflanzung einschließlich Pflanzlochbohrung gefördert werden. Ansprechpartner ist Frank Reißenweber vom Landschaftspflegeverband Coburger Land unter [email protected]. Auch für den Herbst 2027 werden jetzt noch neue Anträge entgegengenommen; neue Vorhaben können damit ab Herbst 2027 beantragt werden.

Wert alter Streuobstbestände

Frank Reißenweber betont, der ökologische Wert einer Streuobstwiese entstehe nicht allein durch die Anzahl der Bäume. Unterschiedlich alte Bäume, Wiesenflächen, Totholz und Baumhöhlen schafften eine besondere Strukturvielfalt. Gerade alte Obstbäume mit Höhlen und abgestorbenen Ästen könnten für Vögel, Insekten und Kleinsäuger wichtige Lebensräume bieten.

„Alte Obstbäume sind für den Artenschutz besonders wertvoll und sollten deshalb möglichst lange erhalten bleiben. Selbst abgestorben können sie als Hochstubben noch lange für gefährdete Arten der Stammhöhlen – wie Käfer, Wildbienen, Vögel – ein wertvoller Lebensraum sein. Gleichzeitig brauchen Streuobstwiesen eine kontinuierliche Pflege. Nachpflanzungen helfen dabei, bestehende Bestände langfristig zu sichern und Lücken zu schließen“, erklärt Frank Reißenweber.

Im Rahmen des Bayerischen Streuobstpaktes gibt es weitere Fördermöglichkeiten, unter anderem über das Vertragsnaturschutzprogramm, auch für die Erhaltung bestehender Streuobstbestände. Welche Förderung im Einzelfall infrage kommt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und der geplanten Maßnahme ab. Auch die Wahl des Standorts und der geeigneten Obstsorte sollte frühzeitig bedacht werden.

Das Landratsamt Coburg berät über seine Fachstellen zu Streuobst, Landschaftspflege und Biodiversität. Anfragen zum Förderprogramm „Streuobst für alle“ sollen Interessierte direkt an das Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken richten.

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