Landespflegegeld 2026: Erstantrag bis Jahresende möglich

Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 können 2026 noch bis 31. Dezember Landespflegegeld beantragen. Es beträgt 500 Euro pro Jahr.

Von Redaktion LK Rhön-Grabfeld1 Min. Lesezeit

Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 können für das Jahr 2026 noch bis zum 31. Dezember einen Erstantrag auf Landespflegegeld stellen. Die freiwillige Leistung des Freistaats Bayern beträgt pauschal 500 Euro pro Jahr.

Das Geld ist nicht zweckgebunden; Anspruchsberechtigte können selbst über die Verwendung entscheiden. Ein einmal gestellter Antrag gilt auch für die folgenden Jahre, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Ein neuer Antrag ist dann nicht erforderlich. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2026 erfolgt bis zum 31. Januar 2027.

Antrag und Beratung

Dem unterschriebenen Antrag muss eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse beigefügt werden, nicht das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Bei gesetzlicher Betreuung oder Bevollmächtigung ist zusätzlich eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises erforderlich. Formulare und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite zum Landespflegegeld.

Der Pflegestützpunkt Rhön-Grabfeld beantwortet weitere Fragen rund um das Thema Pflege. Er befindet sich im Landratsamt, Spörleinstraße 11 in Bad Neustadt. Geöffnet ist montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 12.30 bis 16.30 Uhr. Die Pflegeberaterinnen sind unter 09771 94-129 und per E-Mail an [email protected] erreichbar.

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