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Bayern verhängt Waffenverbot an Bahnhöfen zur Weihnachtszeit

Vom 28. November bis 4. Januar gilt an zehn Bahnhöfen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände zur Gewaltprävention

Von Redaktion

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Mit Beginn der Vorweihnachtszeit und des erhöhten Reiseaufkommens rund um den Jahreswechsel reagiert die Bundespolizeidirektion München mit temporären Sicherheitsmaßnahmen: Zwischen dem 28. November 2025, 06:00 Uhr und dem 4. Januar 2026, 24:00 Uhr gilt an acht bedeutenden bayerischen Bahnhöfen sowie zwei S-Bahnhaltepunkten in München ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände.

Betroffene Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte

Die Allgemeinverfügungen umfassen folgende Standorte:

  • Aschaffenburg Hauptbahnhof
  • Augsburg Hauptbahnhof
  • München Ostbahnhof
  • München Pasing
  • Münchner S-Bahnhaltepunkte Karlsplatz / Stachus und Marienplatz
  • Nürnberg Hauptbahnhof
  • Regensburg Hauptbahnhof
  • Würzburg Hauptbahnhof
  • Die Geltungsbereiche erstrecken sich auf sämtliche Gebäudeteile dieser Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte, einschließlich Personentunnel, Bahnsteige sowie alle öffentlich zugänglichen Ebenen.

    Verbotsgegenstände und Hintergründe

    Das Mitführverbot betrifft verschiedene gefährliche Gegenstände, um die Sicherheit für alle Reisenden und Einsatzkräfte zu erhöhen.

    • Werkzeuge
    • Schusswaffen und Schreckschusswaffen
    • Hieb-, Stoß- und Stichwaffen
    • Messer jeglicher Art
    • Die Maßnahme dient der Prävention von Gewaltstraftaten. Gerade im dichten Gedränge der Feiertage können gefährliche Gegenstände zu erheblichen Risiken führen.

      Überwachung und Konsequenzen bei Verstößen

      Die Einhaltung der Verbote wird von Einsatzkräften überwacht. Wer sich nicht daran hält, riskiert die Sicherstellung verbotener Gegenstände sowie die Einleitung strafrechtlicher oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verfahren nach dem Waffengesetz. Zudem sind Zwangsgelder, Platzverweise und Bahnhofsverbote möglich.

      Hinweise und Empfehlungen für Reisende

      • Plakate vor Ort informieren über das Mitführverbot.
      • Das Führen von Waffen im öffentlichen Raum kann unabhängig von diesem Verbot einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.
      • Auch Selbstverteidigungswaffen bieten keinen garantierten Schutz und können die Situation verschärfen.
      • Empfohlen werden Deeskalationstechniken und Kommunikation, um Konflikte gewaltlos zu lösen.
      • Waffen können Täter ermutigen und im Ernstfall gegen den Besitzer verwendet werden.
      • Der Einsatz von Waffen kann gravierende strafrechtliche und finanzielle Folgen sowie schwere Verletzungen nach sich ziehen.
      • Kontakt für Rückfragen

        Fazit

        Die Bundespolizei setzt in der geschäftigen Zeit rund um Weihnachten und Silvester deutliche Zeichen für mehr Sicherheit an zentralen Verkehrspunkten in Bayern. Die temporären Mitführverbote unterstreichen das Ziel, Prävention vor Gewaltvorfällen zu betreiben und das Sicherheitsgefühl für Reisende und Beschäftigte zu stärken.

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