Bayern verhängt Waffenverbot an Bahnhöfen zur Weihnachtszeit
Vom 28. November bis 4. Januar gilt an zehn Bahnhöfen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände zur Gewaltprävention
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Mit Beginn der Vorweihnachtszeit und des erhöhten Reiseaufkommens rund um den Jahreswechsel reagiert die Bundespolizeidirektion München mit temporären Sicherheitsmaßnahmen: Zwischen dem 28. November 2025, 06:00 Uhr und dem 4. Januar 2026, 24:00 Uhr gilt an acht bedeutenden bayerischen Bahnhöfen sowie zwei S-Bahnhaltepunkten in München ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände.
Betroffene Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte
Die Allgemeinverfügungen umfassen folgende Standorte:
Die Geltungsbereiche erstrecken sich auf sämtliche Gebäudeteile dieser Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte, einschließlich Personentunnel, Bahnsteige sowie alle öffentlich zugänglichen Ebenen.
Verbotsgegenstände und Hintergründe
Das Mitführverbot betrifft verschiedene gefährliche Gegenstände, um die Sicherheit für alle Reisenden und Einsatzkräfte zu erhöhen.
Die Maßnahme dient der Prävention von Gewaltstraftaten. Gerade im dichten Gedränge der Feiertage können gefährliche Gegenstände zu erheblichen Risiken führen.
Überwachung und Konsequenzen bei Verstößen
Die Einhaltung der Verbote wird von Einsatzkräften überwacht. Wer sich nicht daran hält, riskiert die Sicherstellung verbotener Gegenstände sowie die Einleitung strafrechtlicher oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verfahren nach dem Waffengesetz. Zudem sind Zwangsgelder, Platzverweise und Bahnhofsverbote möglich.
Hinweise und Empfehlungen für Reisende
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Fazit
Die Bundespolizei setzt in der geschäftigen Zeit rund um Weihnachten und Silvester deutliche Zeichen für mehr Sicherheit an zentralen Verkehrspunkten in Bayern. Die temporären Mitführverbote unterstreichen das Ziel, Prävention vor Gewaltvorfällen zu betreiben und das Sicherheitsgefühl für Reisende und Beschäftigte zu stärken.
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