Bundespolizei stoppt mehrfach gesuchten Kosovaren an der Grenze

Bundespolizei stoppt kosovarischen Staatsangehörigen mit mehreren Aufenthaltsverboten an A8 bei Freilassing – schnelle Rückführung sichert regionale Grenzsicherheit.

Von Redaktion2 Min. Lesezeit
Bundespolizei stoppt mehrfach gesuchten Kosovaren an der Grenze

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Am Dienstag, den 15. September, kontrollierte die Bundespolizei an der Kontrollstelle auf der A8 bei Schwarzbach/Freilassing einen 49-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung fielen den Beamten mehrere Fahndungsausschreibungen gegen den Mann auf, was zu weiteren Maßnahmen führte und einen erneuten Rückführungsvorgang nach sich zog.

Mehrere Fahndungen und Aufenthaltsverbote

Die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle brachte eine Vielzahl von Auffälligkeiten zutage:

  • Im Januar 2023 war gegen den Mann aus Berggießhübel ein vierjähriges Aufenthaltsverbot verhängt worden. Aufgrund unerlaubten Aufenthalts wurde er damals in die Tschechische Republik zurückgeschoben.
  • Ein weiteres Aufenthaltsverbot wurde im Dezember 2024 ausgesprochen und ebenfalls auf vier Jahre befristet.
  • Nach der erneuten Feststellung des Verstoßes erfolgte die Rückschiebung in die Republik Kosovo.
  • Zusätzlich hatte die Staatsanwaltschaft Passau eine Aufenthaltsermittlung veranlasst, da dem Mann eine aktuelle Meldeadresse zugeordnet war. Dadurch konnte jedoch ein laufendes Strafverfahren nicht weitergeführt werden. Darüber hinaus lag eine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in mehrere Länder gegen den 49-Jährigen vor.

    Konsequente Rückführung und grenzpolizeiliche Maßnahmen

    Aufgrund der bestehenden Aufenthaltsverbote verweigerte die Bundespolizei dem Mann die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Bereits am folgenden Tag erfolgte seine Rückführung auf dem Luftweg in das Herkunftsland Kosovo.

    Aufgabenbereich der Bundespolizeidirektion München

    Die Bundespolizeidirektion München sorgt für die Sicherheit in mehreren Landkreisen, darunter Berchtesgadener Land, Traunstein und Altötting. Ihr Zuständigkeitsgebiet umfasst:

    • 21 Grenzübergänge mit einer Gesamtlänge von 225 Kilometern
    • 72 Bahnhöfe und Haltepunkte
    • Knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Neben dem Hauptsitz in Freilassing gibt es zudem einen Standort des Bundespolizeireviers in Mühldorf am Inn.

      Die effektive Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Behörden und die konsequenten Maßnahmen an den Grenzen tragen zur Sicherheit der Region und zur Durchsetzung geltender Regeln bei. Die aktuellen Grenzkontrollen zeigen, wie wichtig digitale Abfragen und internationale Ausschreibungen im Alltag der Grenzpolizei geworden sind.

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