Bundespolizei stoppt mehrfach gesuchten Kosovaren an der Grenze
Kontrolle an der A8 bei Freilassing führt zur Einreiseverweigerung und Rückführung

Am Dienstag, den 15. September, kontrollierte die Bundespolizei an der Kontrollstelle auf der A8 bei Schwarzbach/Freilassing einen 49-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung fielen den Beamten mehrere Fahndungsausschreibungen gegen den Mann auf, was zu weiteren Maßnahmen führte und einen erneuten Rückführungsvorgang nach sich zog.
Mehrere Fahndungen und Aufenthaltsverbote
Die grenzpolizeiliche Einreisekontrolle brachte eine Vielzahl von Auffälligkeiten zutage:
Zusätzlich hatte die Staatsanwaltschaft Passau eine Aufenthaltsermittlung veranlasst, da dem Mann eine aktuelle Meldeadresse zugeordnet war. Dadurch konnte jedoch ein laufendes Strafverfahren nicht weitergeführt werden. Darüber hinaus lag eine schengenweite Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in mehrere Länder gegen den 49-Jährigen vor.
Konsequente Rückführung und grenzpolizeiliche Maßnahmen
Aufgrund der bestehenden Aufenthaltsverbote verweigerte die Bundespolizei dem Mann die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Bereits am folgenden Tag erfolgte seine Rückführung auf dem Luftweg in das Herkunftsland Kosovo.
Aufgabenbereich der Bundespolizeidirektion München
Die Bundespolizeidirektion München sorgt für die Sicherheit in mehreren Landkreisen, darunter Berchtesgadener Land, Traunstein und Altötting. Ihr Zuständigkeitsgebiet umfasst:
Neben dem Hauptsitz in Freilassing gibt es zudem einen Standort des Bundespolizeireviers in Mühldorf am Inn.
Die effektive Zusammenarbeit der Polizei mit anderen Behörden und die konsequenten Maßnahmen an den Grenzen tragen zur Sicherheit der Region und zur Durchsetzung geltender Regeln bei. Die aktuellen Grenzkontrollen zeigen, wie wichtig digitale Abfragen und internationale Ausschreibungen im Alltag der Grenzpolizei geworden sind.
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