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Bundespolizei stoppt Trio auf der A93

Bei Kiefersfelden: Fahrer ohne Führerschein, Beifahrer mit Haftbefehl und weitere Anzeigen nach Kontrolle

Von Redaktion
Bundespolizei stoppt Trio auf der A93
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Bundespolizei hat am Mittwoch, dem 20. Mai, an der A93 nahe Kiefersfelden drei slowakische Pkw-Insassen festgenommen. Der Fall führte zu mehreren Strafanzeigen und einer Inhaftierung. Während ein Mann wegen eines Haftbefehls in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht wurde, erhielten die beiden anderen Männer Strafanzeigen und konnten ihre Reise anschließend fortsetzen.

Kontrolle an der A93 bei Kiefersfelden

Bei der Überprüfung des Fahrers stellte sich heraus, dass der 39-Jährige keinen Führerschein vorzeigen konnte. Weitere Recherchen ergaben, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war und er das Fahrzeug daher nicht hätte führen dürfen. Die Bundespolizei nahm ihn vorläufig fest und übergab ihn an die zuständige Verkehrspolizeiinspektion. Dort wurde gegen ihn Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

Haftbefehl gegen Beifahrer vollstreckt

Auch der Beifahrer blieb nicht unbehelligt. Mithilfe seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 48-jährigen slowakischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Demnach musste er eine Haftdauer von 640 Tagen antreten. Es handelt sich um den nicht verbüßten Rest einer ursprünglich vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Vergewaltigung verhängten Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

Der Mann hatte bereits 42 Monate der Strafe verbüßt und war anschließend aus Deutschland abgeschoben worden. Dabei wurde ihm laut Mitteilung erklärt, dass er bei einer Rückkehr in die Bundesrepublik mit der Vollstreckung des Restes rechnen müsse. Nach seiner Einreise an die deutsch-österreichische Grenze wurde dieser Haftrest nun vollstreckt. Die Einsatzkräfte lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein, wo er voraussichtlich bis Februar 2028 bleiben muss.

Springmesser und Hitler-Gruß auf der Rückbank

Auch der dritte Slowake, der auf der Rückbank saß, geriet in den Fokus der Beamten. In seiner Jackentasche fanden die Kontrollkräfte ein Springmesser, das als verbotener Gegenstand eingestuft wurde. Deshalb wurde gegen ihn ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Nach der Einleitung des Strafverfahrens reagierte der 38-Jährige mit einem Hitler-Gruß gegenüber den Bundespolizisten. Daraufhin kam eine weitere Strafanzeige hinzu: wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Zuständigkeitsbereich der Rosenheimer Bundespolizei

Die bahn- und grenzpolizeiliche Zuständigkeit des Bundespolizeireviers, dem der Einsatz zugeordnet ist, erstreckt sich über die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Rund 450 Angehörige der Inspektion sind zwischen Chiemsee und Zugspitze im Einsatz.

Ihr Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Auf einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern und der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Zudem sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen nennt die Mitteilung über die oben genannte Kontaktadresse sowie über bundespolizei.de und den dort genannten Auftritt unter www.x.com/bpol_by.

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