Flaschenwurf am Nürnberger Hauptbahnhof – knappes Entkommen
Alkoholisiert wirft Mann Glasflasche in Discounter – Bundespolizei nimmt Tatverdächtigen fest

Am Montagabend kam es im Nürnberger Hauptbahnhof zu einem schweren Zwischenfall, der glücklicherweise glimpflich ausging. Ein Mann warf eine Glasflasche aus dem Obergeschoss in das darunterliegende Stockwerk und verfehlte dabei einen Passanten nur um Haaresbreite. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat noch am selben Abend die Ermittlungen aufgenommen.
Gefährlicher Vorfall im Nürnberger Hauptbahnhof
Gegen 20:40 Uhr hielt sich ein 36-jähriger polnischer Staatsangehöriger in der Sitzgalerie des Hauptbahnhofs auf. Während er Bier aus einer Glasflasche trank, warf er diese unerwartet über die Brüstung in die Tiefe. Die Flasche zerschellte im Kassenbereich eines Discounters und landete unmittelbar neben einem Passanten.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich mehrere Personen im Gefahrenbereich. Erfreulicherweise kam dabei niemand zu Schaden. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei traf kurz nach dem Wurf vor Ort ein und nahm den Tatverdächtigen fest. Da der Mann keine Ausweisdokumente mit sich führte, wurde seine Identität auf der Dienststelle geklärt.
Ermittlungs- und Hintergrundinformationen
Ein Datenabgleich im Fahndungssystem bestätigte schließlich die Personalien des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Ein Atemalkoholtest ergab zum Zeitpunkt der Festnahme einen Wert von 2,14 Promille.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte die Anordnung der Vorführung vor dem Haftrichter. Gegen den Beschuldigten wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt.
Bundespolizeiinspektion Nürnberg: Zuständigkeit und Aufgaben
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg betreut mit ihren Revieren in Augsburg, Ingolstadt und Ansbach den Bereich rund um die Anlagen der Deutschen Bahn in Mittelfranken, Nordschwaben, nördlichen Oberbayern sowie dem Landkreis Forchheim. Zum Aufgabenbereich gehören polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf insgesamt 309 Bahnhöfen und Haltepunkten sowie 1.823 Streckenkilometern. Diese Zuständigkeit erstreckt sich über etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.
Der Fall am Nürnberger Hauptbahnhof unterstreicht die Bedeutung einer starken Polizeipräsenz an großen Verkehrsknotenpunkten. Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf und den Hintergründen dauern an.
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