Sprache wählen

Lebensgefahr an Bahngleisen: Warum Vorsicht zählt

Bundespolizei warnt vor unbefugtem Betreten und erklärt Regeln sowie rechtliche Folgen

Von Redaktion
Lebensgefahr an Bahngleisen: Warum Vorsicht zählt
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Die Bundespolizei warnt aktuell eindringlich vor dem Betreten von Bahngleisen oder dem Umgehen von Absperrungen im Bahnverkehr. Angesichts lebensgefährlicher Situationen, die durch leichtsinniges Verhalten an Bahnanlagen entstehen, richtet sich der Appell ausdrücklich an alle Bürgerinnen und Bürger.

Akute Gefahren beim Überqueren der Gleise

Das Betreten oder Überqueren von Gleisen außerhalb der dafür vorgesehenen Übergänge und unter Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen stellt eine erhebliche Gefahr dar. Insbesondere wenn sich ein Zug nähert, besteht Lebensgefahr.

  • Bahnanlagen und Gleise dürfen ausschließlich an gekennzeichneten Stellen betreten oder überquert werden.
  • Speziell Kinder müssen auf die Risiken aufmerksam gemacht werden, da sie die Gefahren häufig unterschätzen.
  • Verhaltensregeln an Bahnübergängen und Gleisanlagen

    • Bei geschlossenen Schranken oder rotem beziehungsweise gelbem Blinklicht: Immer stehen bleiben.

    • Schranken dürfen niemals überklettert oder ohne triftigen Grund umfahren werden.

    • Auf akustische Pfeifsignale der Züge achten.

    • Gleise sollten erst überquert werden, wenn das Rotlicht erloschen und die Schranke vollständig geöffnet ist.

    • Bahnstrecken immer auf beiden Seiten aufmerksam überblicken, um herannahende Züge rechtzeitig zu erkennen.

      Besonders wird darauf hingewiesen, dass Züge im Vergleich zu Straßenfahrzeugen deutlich leiser sind und häufig erst spät wahrgenommen werden. Im Ernstfall benötigen Züge bei einer Vollbremsung aus 100 km/h bis zu 1.000 Meter, um zum Stillstand zu kommen.

      Eltern und Vorbildfunktion

      Kritisch wird auch das Fehlverhalten Erwachsener betrachtet, die zum Teil sichtbar über geschlossene Schranken steigen. Dieses Verhalten ist nicht nur lebensgefährlich, sondern vermittelt Kindern ein völlig falsches Sicherheitsgefühl. Eltern sollten ihre Kinder daher möglichst früh auf die Risiken im Bahnbereich aufmerksam machen.

      Gefahren nicht nur für Fußgänger

      Das unerlaubte Überqueren der Gleise stellt nicht nur für Fußgänger ein Risiko dar. Auch Reisende in Zügen sind betroffen: Bei einer plötzlichen Gefahrenbremsung können Fahrgäste aus ihren Sitzen geschleudert werden, stürzen oder durch herabfallende Gepäckstücke verletzt werden. Die Auswirkungen reichen somit weit über den unmittelbaren Unfall hinaus.

      Rechtliche Folgen und Zuständigkeit der Bundespolizei

      Wer beim unerlaubten Gleisübertritt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es durch dieses Verhalten zu einer Schnellbremsung, können strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet werden.

      Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg – mit den Revieren Augsburg, Ingolstadt und Ansbach – ist für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung an den Anlagen der Deutschen Bahn in Mittelfranken, Nordschwaben, nördlichem Oberbayern und dem Landkreis Forchheim zuständig. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst 309 Bahnhöfe und Haltepunkte sowie 1823 Streckenkilometer und etwa 23 Prozent der Fläche Bayerns.

      Die Bundespolizei appelliert an die Vernunft aller Beteiligten und setzt auf intensive Aufklärungsarbeit. Nur durch konsequentes Beachten der Sicherheitsregeln können Unfälle und gefährliche Situationen im Bahnverkehr dauerhaft verhindert werden.

      Eigene Anzeige

      Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

      Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

      Jetzt anfragen

      Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: