Schwarzfahrer am Nürnberger Hauptbahnhof festgenommen
Bei der Kontrolle stellte die Bundespolizei einen offenen Haftbefehl und eine abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung fest

Die Bundespolizei hat am Mittwochmorgen, dem 29. April, am Hauptbahnhof Nürnberg einen 25-jährigen Tunesier festgenommen. Auslöser war zunächst eine Personenkontrolle wegen Schwarzfahrens. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag.
Kontrolle am Hauptbahnhof führt zu weiterem Verfahren
Der Mann konnte bei einer Fahrscheinkontrolle am Nürnberger Hauptbahnhof keine Fahrkarte vorzeigen. Eine hinzugezogene Streife der Bundespolizei nahm daraufhin weitere Überprüfungen vor. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit einem Haftbefehl nach ihm suchte.
Nach Angaben der Mitteilung war der 25-Jährige zuvor von einem Gericht wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er nicht bezahlt hatte. Daraus hätte sich eine Haft von vier Tagen ergeben. Der geforderte Geldbetrag wurde jedoch noch vor Ort beglichen, sodass der Haftaufenthalt abgewendet wurde.
Aufenthaltsrechtliche Situation als weiterer Schwerpunkt
Unabhängig von der vollstreckten Geldstrafe stellte die Bundespolizei fest, dass die Aufenthaltsgenehmigung des Mannes abgelaufen war. Er hält sich damit unerlaubt in Deutschland auf und ist ausreisepflichtig. Die weiteren Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung übernimmt die bayerische Landespolizei.
In der Mitteilung heißt es außerdem, dass der Mann bereits wegen verschiedener Straftaten bekannt ist.
Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit großem Zuständigkeitsbereich
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg verweist in ihrer Mitteilung auch auf ihren Zuständigkeitsbereich. Nach eigenen Angaben arbeiten dort circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bereich umfasst 16.082 Quadratkilometer und gilt als die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern.
Zum Einsatzgebiet gehören mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Der bahnpolizeiliche Zuständigkeitsbereich reicht vom Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke. Zu der Inspektion gehören außerdem die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt.
Aufgabe der Inspektion
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg ist nach eigenen Angaben dafür zuständig, im Bereich der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Dies gilt für Gefahren, die den Benutzern, Anlagen und dem Betrieb der Bahn drohen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Weitere Informationen verweist die Inspektion auf die Bundespolizei.
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