Sprache wählen

Zugbegleiterin im ICE geschubst

43-Jähriger verweigert Fahrschein in Zug von München nach Berlin – Ermittlungen laufen

Von Redaktion
Zugbegleiterin im ICE geschubst
Fiktives KI-SymbolbildKI-generiert · Herausgeber: Hessen App GmbH

Bei einer Fahrscheinkontrolle in einem ICE von München nach Berlin ist es am Dienstagabend zu einem Vorfall gekommen, der nun Ermittlungen der Bundespolizei nach sich zieht. Ein 43-jähriger Reisender verweigerte nach Angaben der Mitteilung die Vorlage seines Fahrscheins und schubste eine Zugbegleiterin so kräftig, dass sie mit dem Kopf gegen eine Glasscheibe schlug.

Vorfall während der Kontrolle im ICE

Gegen 23:15 Uhr wollten zwei Zugbegleiter im Deutschen ICE von München nach Berlin die Fahrkarte des Mannes sehen. Statt stehen zu bleiben, soll der Reisende der 27-jährigen Zugbegleiterin einen Stoß versetzt haben. Die Frau schlug dabei mit dem Kopf gegen eine Glasscheibe, blieb äußerlich jedoch unverletzt.

Einen Fahrschein hatte der 43-Jährige nach Angaben der Mitteilung nicht.

Folgen für den Reisenden

Bahnmitarbeitende schlossen den Mann von der Weiterfahrt aus und baten um Unterstützung bei der Durchsetzung des Fahrtausschlusses am Hauptbahnhof. Beamte nahmen ihn daraufhin zur Identitätsfeststellung mit.

Da der Mann über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, wurde die Staatsanwaltschaft informiert. Nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten durfte er die Dienststelle wieder verlassen.

Ermittlungen der Bundespolizei

Gegen den 43-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen eingeleitet. Nach Angaben der Mitteilung war er bereits bekannt, unter anderem wegen Bedrohung, Beleidigung und exhibitionistischer Handlungen.

Einordnung der Bundespolizeiinspektion Nürnberg

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg verweist in ihrer Mitteilung auch auf ihren Zuständigkeitsbereich und ihre Aufgaben. Ihr sind rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten.

Der bahnpolizeiliche Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke. Zu ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt.

Aufgabe im Bahnverkehr

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder aus den Bahnanlagen entstehen.

Weitere Informationen verweist die Mitteilung auf die Webseite der Bundespolizei sowie auf die genannte Kontaktadresse.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: