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Geretsried erhält weitere staatliche Fördermittel für Schulbauvorhaben

Von Redaktion Geretsried2 Min. Lesezeit

Neue staatliche Fördermittel für zwei Schulbauvorhaben

Die Stadt Geretsried hat für zwei Schulbauvorhaben weitere Fördermittel erhalten.

Die Regierung von Oberbayern bewilligte die Finanzzuweisungen per Bescheid.

Die Bescheide stammen vom 14. August 2026.

Die Stadt erhält Geld für die Mittelschule.

Die Stadt erhält Geld für die Karl-Lederer-Grundschule.

Förderung für die Erweiterung der Mittelschule

Die Regierung von Oberbayern bewilligte zusätzliche Mittel für die Erweiterung.

Die Erweiterung liegt an der Adalbert-Stifter-Straße.

Die Stadt Geretsried erhält dafür eine weitere Finanzzuweisung.

Die Höhe beträgt 1.404.300 Euro.

Die Zuweisung erfolgt nach Art. 12a Absatz 5 BayFAG.

Das Bayerische Finanzausgleichsgesetz heißt BayFAG.

Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes.

Die Stadt erhält die Summe als zehn Prozent der in Aussicht gestellten Förderung.

Die in Aussicht gestellte Förderung gilt nach Art. 10 BayFAG.

Die Regierung von Oberbayern hatte bereits eine Zuweisung in Aussicht gestellt.

Das geschah für den Erweiterungsbau.

Grundlage war der Grundlagenbescheid vom 17. März 2026.

Die Regierung nannte dabei 14.043.000 Euro nach Art. 10 BayFAG.

Die endgültige Höhe wird nach Abschluss der Baumaßnahme festgesetzt.

Dafür prüft die Regierung auch den Verwendungsnachweis.

Zusätzlich nimmt die Stadt Geretsried Mittel aus dem kommunalen Investitionsbudget in Anspruch.

Das kommunale Investitionsbudget gilt nach Art. 12a Absätze 2 bis 4 BayFAG.

Das Bayerische Landesamt für Statistik setzte das Investitionsbudget fest.

Die Festsetzung erfolgte mit Bescheid vom 15. Mai 2026.

Für Geretsried liegt das Investitionsbudget bei insgesamt 3.062.437 Euro.

Aus dem städtischen Gesamtbudget setzt die Stadt weitere Mittel ein.

Diese Mittel sind für den Erweiterungsbau bestimmt.

Die Fördermittel sind zweckgebunden für die Erweiterung der Mittelschule.

Die Fördermittel sollen an der Adalbert-Stifter-Straße eingesetzt werden.

Die Stadt informiert mit der Bekanntmachung über die staatliche Förderung.

Die Information nennt Art. 10.

Die Information nennt Art. 12a Absätze 2 bis 5 BayFAG.

Die Stadt informiert auch über den Einsatz aus dem Sondervermögen.

Das Sondervermögen heißt „Infrastruktur und Klimaneutralität“.

Förderung für den Allwetterplatz an der Karl-Lederer-Grundschule

Die Stadt Geretsried erhält auch Finanzzuweisungen für einen Allwetterplatz.

Der Platz entsteht für die Karl-Lederer-Grundschule.

Die Stadt erhält dafür eine weitere Finanzzuweisung.

Die Höhe beträgt 16.000 Euro.

Die Regierung bewilligte die Förderung mit Bescheid vom 14. August 2026.

Die Förderung erfolgt nach Art. 12a Absatz 5 BayFAG.

Die Mittel stammen ebenfalls aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.

Die Summe entspricht zehn Prozent der Förderung nach Art. 10 BayFAG.

Die Gesamtkosten für den Bau lagen bei rund 548.000 Euro.

Die Bauarbeiten begannen im Januar 2025.

Die Bauarbeiten endeten im September 2025.

Die Regierung von Oberbayern hatte für den Neubau Mittel in Aussicht gestellt.

Das geschah mit dem Grundlagenbescheid vom 23. Dezember 2024.

Die Regierung nannte dabei 160.000 Euro nach Art. 10 BayFAG.

Die endgültige Höhe wird nach Abschluss der Prüfung festgesetzt.

Die Prüfung betrifft den Verwendungsnachweis.

Die Auszahlung der bewilligten Zuwendungen erfolgt nach Baufortschritt.

Die Auszahlung hängt auch von den verfügbaren Mitteln ab.

Das gilt für das jeweilige Haushaltsjahr.

Diese Mittel stellt die Regierung von Oberbayern bereit.

Die Fördermittel sind zweckgebunden für den Neubau eines Allwetterplatzes.

Die Stadt informiert mit der Bekanntmachung über die staatliche Förderung.

Die Information nennt Art. 10.

Die Information nennt Art. 12a Absatz 5 BayFAG.

Die Stadt informiert auch über den Einsatz aus dem Sondervermögen.

Das Sondervermögen heißt „Infrastruktur und Klimaneutralität“.

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