43-Jähriger attackiert Reisende im Nürnberger Hauptbahnhof

43-Jähriger griff am 2. Oktober im RE 41 und am Nürnberger Hauptbahnhof mehrere Menschen an; Bundespolizei meldet Verletzungen, Haftbefehl und Untersuchungshaft.

Von Redaktion Nürnberg1 Min. Lesezeit

Am Freitagmittag, 2. Oktober, hat ein 43-jähriger Mann im Regionalexpress RE 41 auf der Fahrt aus Richtung Weiden und später im Nürnberger Hauptbahnhof mehrere Menschen angegriffen. Nach Angaben der Bundespolizei wurden dabei mehrere Personen verletzt. Der Mann befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.

Gegen 12.30 Uhr erreichte der Regionalexpress den Nürnberger Hauptbahnhof. Schon während der Zugfahrt hatte der deutsche Staatsangehörige laut Mitteilung Mitreisende verbal und körperlich angegangen und versucht, einen bislang unbekannten Mann mit den Fäusten zu treffen. Als eine 56-jährige Frau eingriff, um den Angriff zu verhindern, schlug er ihr ins Gesicht und gegen den Hinterkopf. Die Frau erlitt eine oberflächliche Verletzung am Nasenrücken und starkes Nasenbluten. Nach dem Einfahren des Zuges flüchtete der Mann in Richtung Haupthalle und stieß dort eine 63-jährige Frau um. Sie verletzte sich im Bereich des Lendenwirbels und des Gesäßes. Beide Frauen verzichteten auf eine ärztliche Behandlung.

In der Mittelhalle attackierte der Mann anschließend einen weiteren bislang unbekannten Mann mit Tritten und Schlägen. Der Angegriffene wehrte sich und verließ den Ort des Geschehens. Ein Bundespolizist, der sich privat am Bahnhof aufhielt, brachte den Mann zu Boden und fixierte ihn gemeinsam mit zwei zivilen Feldjägern der Bundeswehr bis zum Eintreffen einer Streife der Nürnberger Bundespolizei. Danach wurde der Beschuldigte zur Dienststelle gebracht.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab 1,1 Promille. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Mann am nächsten Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl, woraufhin Einsatzkräfte ihn in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg einlieferten. Gegen den 43-Jährigen laufen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung.

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