Rosenheim wählt: So funktioniert die Stadtratswahl 2026

Kommunalwahl 2026 in Rosenheim: Bis zu 44 Stimmen bei der Stadtratswahl mit Kumulieren und Panaschieren nutzen – digitaler Probestimmzettel erleichtert die Vorbereitung.

Von Redaktion Rosenheim2 Min. Lesezeit

Die Kommunalwahl am 08. März in Rosenheim bringt Neuerungen beim Wahlverfahren mit sich. Besonders im Fokus steht die Stadtratswahl, bei der die Bürgerinnen und Bürger bis zu 44 Stimmen abgeben können. Dabei sind Kumulieren und Panaschieren ausdrücklich erlaubt – also das Bündeln von Stimmen auf einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten und das Verteilen dieser Stimmen über verschiedene Listen hinweg.

Neuer Probestimmzettel für die Stadtratswahl

Um den Wählerinnen und Wählern den komplexen Wahlmodus näherzubringen, stellt die Stadt Rosenheim online einen Probestimmzettel zur Verfügung. Über diese digitale Hilfe können verschiedene Wahlszenarien simuliert werden. Das Tool zeigt zudem an, ob bereits alle Stimmen verteilt sind oder das Maximum überschritten wurde.

Unterschiede zwischen Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl

Während für die Oberbürgermeisterwahl jede Person lediglich eine Stimme abgeben kann, dürfen bei der Stadtratswahl bis zu 44 Stimmen verteilt werden. Dabei sind bis zu drei Stimmen pro Kandidatin oder Kandidat möglich.

  • Oberbürgermeisterwahl: Eine Stimme pro Person
  • Stadtratswahl: Bis zu 44 Stimmen insgesamt, max. drei Stimmen pro Kandidatin oder Kandidat
  • Hilfestellung durch die Stadt Rosenheim

    Bereits mit dem Versand der Briefwahlunterlagen sorgt die Stadt Rosenheim für zusätzliche Unterstützung. Der Probestimmzettel ist direkt auf der Startseite der städtischen Homepage eingebunden. So können alle Interessierten das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens im Vorfeld ausprobieren.

    Briefwahl beantragen – Frist beachten

    Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht vor Ort wählen möchten, steht die Möglichkeit der Briefwahl offen. Die Stadt Rosenheim bietet hierfür ein Online-Antragsformular an. Die Freischaltung läuft bis zum 02. März 2026.

    Mit diesen Angeboten setzt Rosenheim auf Transparenz und Bürgernähe – und hofft auf eine rege Beteiligung an der Kommunalwahl.

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