Mehrere Einsätze der Bundespolizei im Münchner Bahnbereich

Am zweiten Wiesnsonntag, 27. September, hatte die Bundespolizei im Münchner Bahnbereich mehrere Einsätze zu bewältigen. Betroffen waren die Hackerbrücke, der Hauptbahnhof und der Ostbahnhof. Die Einsatzkräfte meldeten eine sexuelle Belästigung mit anschließender Körperverletzung, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zum Mitführen gefährlicher Gegenstände, einen tätlichen Angriff auf einen Bundespolizisten sowie die Vollstreckung von zwei Haftbefehlen.
Sexuelle Belästigung an der Hackerbrücke endet mit Körperverletzung
Gegen 00:45 Uhr wurden Einsatzkräfte am Haltepunkt Hackerbrücke auf eine körperliche Auseinandersetzung aufmerksam. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein 35-jähriger Jemenit aus Fürstenfeldbruck zuvor mehrere bislang unbekannte Frauen in der Menschenmenge unsittlich berührt haben. Ein 20-jähriger Deutscher sprach den Mann demnach auf sein Verhalten an. Daraufhin kam es zunächst zu einem verbalen Streit, im weiteren Verlauf schlug der 35-Jährige den 20-jährigen Münchner.
Der Geschädigte klagte anschließend über Schmerzen im Kopfbereich, benötigte jedoch keine sofortige medizinische Behandlung. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem 35-Jährigen ergab 0,4 Promille. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Beteiligten die Dienststelle verlassen.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung und Körperverletzung. Gesucht werden insbesondere die bislang unbekannten Frauen, die von dem 35-Jährigen berührt worden sein sollen, sowie Zeuginnen und Zeugen. Hinweise nimmt die Bundespolizei unter der Telefonnummer 089 515550-0 entgegen.
Tritt ins Gesicht: 32-Jährige verletzt Bundespolizisten
Gegen 18:45 Uhr beobachteten zivile Einsatzkräfte an der Tramhaltestelle Hauptbahnhof Nord eine 32-jährige Spanierin, die eine Flasche zu Boden warf. Als die Beamten die Frau kontrollieren wollten, verweigerte sie die Angabe ihrer Personalien und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Zur Feststellung ihrer Identität sollte sie zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht werden.
Dabei sperrte sich die 32-jährige Münchnerin gegen die Maßnahmen und musste von den Einsatzkräften getragen werden. Im weiteren Verlauf trat sie zweimal nach einem Bundespolizisten. Den ersten Tritt konnte der Beamte abwehren, der zweite traf ihn im Gesicht. Auch während der weiteren Maßnahmen beleidigte die Frau die eingesetzten Beamten.
Ein Atemalkoholtest ergab 1,4 Promille. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme sowie die richterliche Vorführung der 32-Jährigen angeordnet. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde sie der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München übergeben. Der getroffene Bundespolizist musste seinen Dienst abbrechen und sich in ärztliche Behandlung begeben. Gegen die Frau wird unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt.
Messer an der Hackerbrücke sichergestellt
Gegen 12:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte am Haltepunkt Hackerbrücke einen 43-jährigen Deutschen und einen 32-jährigen Schweden. Bei dem 43-Jährigen fanden die Beamten ein Taschenmesser, bei dem 32-Jährigen zwei Küchenmesser. Damit verstießen beide gegen die für den Bereich geltende Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände.
Die Messer wurden sichergestellt. Gegenüber dem 43-Jährigen wurde für den Fall eines erneuten Verstoßes ein Zwangsgeld angedroht. Da der 32-Jährige bereits zuvor gegen die Allgemeinverfügung verstoßen hatte, wurde bei ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro fällig. Nach Abschluss der Maßnahmen konnten beide Männer ihren Weg fortsetzen.
Zwei Haftbefehle vollstreckt
Gleich zweimal stellten Einsatzkräfte am Sonntag Männer fest, gegen die Vollstreckungshaftbefehle vorlagen.
Gegen 11:55 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Münchner Ostbahnhof einen 37-jährigen Rumänen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaften München I und München II wegen Diebstahls vorlagen. Demnach waren noch Geldstrafen beziehungsweise Ersatzfreiheitsstrafen von 20 und 45 Tagen zu vollstrecken. Da der Mann die geforderten Beträge von insgesamt 5.950 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Am späten Sonntagabend gegen 23:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof einen 55-jährigen Spanier. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Betrugs vor. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.170 Euro bezahlen und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen abwenden. Anschließend durfte er seinen Weg fortsetzen.
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