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Neuer Kreisverkehr und höhenfreie Staatsstraße ab 2. Oktober
### Wichtige Änderungen am Knotenpunkt ab 2.
Oktober
Am Donnerstag, 2.
Oktober, gibt es neue Verkehrsregeln.
Das liegt an Bauarbeiten, die seit dem 15.
September laufen.
Ziel der Bauarbeiten ist:
- Ein neuer Kreisverkehr.
- Eine neue Bahnbrücke.
Diese sollen den Verkehr besser machen.
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### Neuer Kreisverkehr und Verkehrsführung
Der Kreisverkehr wird an der alten Pürtener Kreuzung gebaut.
Durch den Kreisverkehr fließt der Verkehr besser.
Die Staatsstraße 2091 wird **höhenfrei** gemacht.
**Höhenfrei** bedeutet:
- Straßen sind auf verschiedenen Ebenen.
- Autos müssen nicht mehr warten oder stoppen.
Die Bahnbrücke wird auch gebaut.
Sie hilft später, den Verkehr schneller zu machen.
Die Bergstraße ist seit dem 22.
September wieder offen.
Deswegen brauchen Sie keine großen Umleitungen mehr.
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### Umleitungen und Verkehr
Während der Bauphase 6 gibt es Umleitungen.
Diese Umleitungen gelten für:
- Pkw (Personenwagen)
- Lkw (Lastwagen)
Die Umleitungen gehen über diese Straßen:
- St 2352
- Ü 25
- Ü 13
Die großen Umleitungen für den normalen Verkehr sind jetzt weg.
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### Fußgänger und Radfahrer
Fußgänger und Radfahrer durften vorher den Bahnübergang benutzen.
Jetzt ist er für Radfahrer gesperrt – aus Sicherheitsgründen.
Wer die Bahn passieren will, muss eine andere Strecke nehmen:
- Über den Bahnhof Waldkraiburg-Kraiburg.
- Über die Kraiburger Straße.
Auch Fußgänger müssen diesen Weg benutzen.
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### Kostenloser Shuttlebus
Es gibt einen kostenlosen Shuttlebus.
Er fährt zwischen:
- Bahnhofstraße
- Ecke Traunreuter Straße/Teplitzer Straße
Der Bus fährt:
- Montag bis Samstag
- Von 7 bis 16 Uhr ohne Pause
Die Haltestellen sind gut ausgeschildert.
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### Zeitplan und Infos
Die Bauarbeiten dauern bis etwa zum 19.
Dezember.
Danach wird die Baustelle für den Winter vorbereitet.
Das Bauamt bittet um Verständnis für Baustellen-Störungen.
Schilder und Infos sind vor Ort für Sie da.
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### Kontakt für Fragen
Das Staatliche Bauamt Hochbau, Fachbereich Straßenbau
Sie können sich bei Fragen an das Bauamt wenden.