Einfache Sprache
Zwei Haftbefehle in München vollstreckt
### Zwei Festnahmen in München
Die Bundespolizei handelte am Montag.
Das war der 20.
April.
Es gab zwei Kontrollen in München.
Beide Männer kamen in Haft.
## Kontrolle am Karlsplatz
Gegen 1:20 Uhr prüfte die Polizei einen Mann.
Der Karlsplatz heißt auch Stachus.
Der Mann war 66 Jahre alt.
Die Polizei fand einen Haftbefehl.
Ein Haftbefehl ist ein Festnahme-Befehl.
Der Mann schuldete Geld.
Er nutzte Leistungen ohne Zahlung.
Das nennt man:
- Erschleichen von Leistungen.
Das bedeutet:
Sie nutzen etwas, ohne zu bezahlen.
Der Mann sollte 750 Euro zahlen.
Oder 25 Tage ins Gefängnis.
Er konnte das Geld nicht zahlen.
Darum kam er nach Stadelheim.
## Zweiter Fall am Vormittag
Gegen 10:50 Uhr prüfte die Polizei einen Mann.
Der Mann war 28 Jahre alt.
Er kam aus Bulgarien.
Auch bei ihm gab es einen Haftbefehl.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein stellte ihn aus.
Die Staatsanwaltschaft ist die Anklage-Behörde.
Sie verfolgt Straftaten.
Der Mann war wegen Betrugs verurteilt.
Betrug bedeutet:
Sie täuschen andere Menschen.
Er sollte 14.400 Euro zahlen.
Oder 80 Tage ins Gefängnis.
Er konnte das Geld nicht zahlen.
Auch er kam nach Stadelheim.
## Was zeigt dieser Fall?
Die Polizei kann Haftbefehle sofort vollstrecken.
Vollstrecken bedeutet:
Sie setzt eine Entscheidung durch.
Das passiert bei offenen Geldstrafen.
Wenn Menschen nicht zahlen, folgt Haft.
## Weitere Angaben
Die Mitteilung nennt keine weiteren Schritte.
Fest steht nur:
- Beide Männer wurden festgenommen.
- Beide kamen nach Stadelheim.