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Städtische Ämter zwischen den Feiertagen geschlossen
### Schließung der Stadtverwaltung über Weihnachten und Neujahr
Die Stadtverwaltung macht über Weihnachten und Neujahr zu.
Zwischen den Feiertagen sind die Ämter geschlossen.
Das heißt: Sie können in dieser Zeit nicht ins Rathaus gehen.
Am Heiligabend und an Silvester sind die Ämter offen.
Wichtige Dienste laufen trotzdem weiter.
Zum Beispiel: Müllabfuhr und Winterdienst fahren wie gewohnt.
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### Ausnahmen und Notdienste
Manche Ämter sind auch in den Feiertagen erreichbar.
So können wichtige Aufgaben erledigt werden.
Wichtige Ausnahmen sind:
- **Standesamt:** Am 29. und 30.
Dezember geöffnet, jeweils von 9 bis 12 Uhr.
Hier gibt es nur wichtige Beurkundungen.
- **Pass-, Ausweis- und Melderecht:** Es gibt einen Notbetrieb.
Das heißt: Nur wichtige Dienste laufen weiter.
Sie müssen vorher anrufen und einen Termin machen.
Dann können Sie folgende Dinge erledigen: - Vorläufige Ausweise und Reisepässe bekommen - Express-Reisepässe beantragen (fertig in 3 bis 4 Tagen) - Dringende Abholung von Ausweisen (z.
B. bei Krankheit oder Todesfall im Ausland)
- **Kinderschutz (Jugendamt):** In akuten Fällen am 29. und 30.
Dezember erreichbar.
Telefon-Nummern: - 0173/5391079 - 0162/1097584
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**Was ist ein Notbetrieb?
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Notbetrieb heißt: Die Ämter arbeiten nur mit wenigen Mitarbeitern.
So bleiben wichtige Dienste offen.
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### Kontakt und wichtige Hinweise
Der Bereich "Oberbürgermeister" ist an Werktagen offen.
Öffnungszeiten: 8 bis 16 Uhr, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1.
Außerhalb der Zeiten hilft die Polizei:
Telefon: 0981/35765740
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### Was Sie beachten sollten
Die Stadt bittet, wichtige Erledigungen vor den Feiertagen zu machen.
Oder ab dem 2.
Januar 2026.
Dann sind alle Ämter wieder normal geöffnet.
Für mehr Infos wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.
Sie helfen gern weiter.