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Gehölzschnitt in Bamberg: Jetzt handeln!
### Wichtig: Gehölzschnitt nur bis Februar erlaubt
Das Klima- und Umweltamt von Bamberg informiert Sie.
Sie dürfen Gehölze nur bis Ende Februar schneiden.
Das Gesetz schützt die Natur.
Es heißt Bundesnaturschutzgesetz.
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### Regeln für den Gehölzschnitt
Vom 1.
März bis 30.
September ist das Schneiden verboten.
Dazu zählen Bäume, Büsche und andere Gehölze.
Diese Zeit ist wichtig für viele Tiere.
Dort brüten Vögel und andere Tiere setzen ihren Nachwuchs.
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### Warum ist das so wichtig?
Diese Zeit nutzen viele Vögel zum Brüten.
Auch Insekten brauchen Sträucher und Blumen.
Das Schneiden würde Tiere stören und ihnen schaden.
Das Gesetz schützt die biologische Vielfalt.
**Biologische Vielfalt** heißt:
- Viele verschiedene Pflanzen und Tiere
- Verschiedene Lebensräume
- Sie zeigt, wie gesund die Natur ist
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### Ausnahmen – Wann darf man trotzdem schneiden?
Es gibt Ausnahmen im Gesetz:
- Auf spezieller Nutzfläche, zum Beispiel bei Pflanzengewinnung
- In Gärten oder Parkanlagen
- Im Wald dürfen Bäume gepflegt werden
- Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, wenn richtig gemacht
- Bei Gefahr, zum Beispiel bei kaputten Bäumen an Straßen
- Wenn Behörden es anordnen, egal zu welcher Zeit
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### Genehmigung bei großen Bäumen
Große Bäume brauchen Genehmigung zum Schneiden.
- Stammumfang ab 60 cm braucht eine Erlaubnis
- Bei mehrstammigen Bäumen ab 40 cm auch
- Die Regeln stehen in der Baumschutzverordnung
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### Wie beantragen Sie eine Genehmigung?
Sie können die Anträge online stellen.
Die Stadt Bamberg hat eine Webseite dafür.
Hier finden Sie den Antrag:
[Antrag auf Gehölzschnitt oder Fällgenehmigung](https://www.stadt.bamberg.de)
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### Hilfe vom Klima- und Umweltamt
Bei Fragen rufen Sie das Amt an.
Das Amt hilft Ihnen gern.
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### Fazit
Bamberg will die Natur schützen.
Deshalb gibt es Regeln für den Gehölzschnitt.
Diese Regeln helfen Vögeln, Insekten und Pflanzen.
Bitte halten Sie sich an die Regeln.
So unterstützen Sie die Natur und den Artenschutz.