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Neue Meldepflicht für Ausländervereine in Bamberg
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### Wichtige Infos für Ausländervereine in Bamberg
Die Stadt Bamberg sagt:
Ausländervereine müssen sich anmelden.
Das gilt auch für ausländische Vereine.
**Ausländerverein** bedeutet:
Ein Verein mit Mitgliedern oder Leitern aus dem Ausland.
**Ausländischer Verein** bedeutet:
Ein Verein im Ausland, der auch in Deutschland tätig ist.
### Wer muss sich anmelden?
- Vereine mit vielen ausländischen Mitgliedern oder Leitern
- Vereine aus dem Ausland, die in Deutschland aktiv sind
### Wie schnell muss die Anmeldung passieren?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen geschehen.
Das heißt: Binnen 14 Tagen nach Gründung.
### Was müssen Sie bei der Anmeldung angeben?
Sie brauchen diese Angaben:
- Name, Ort und Zweck des Vereins (wenn keine Satzung da ist)
- Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder
- In welchen Ländern der Verein noch aktiv ist
### Was müssen Sie sonst noch melden?
- Änderungen der Angaben müssen gemeldet werden
- Wenn der Verein sich auflöst, muss das gemeldet werden
- Die Anmeldung und Änderungen kosten kein Geld
### Warum muss das sein?
Das Gesetz will:
- Mehr Transparenz (Das heißt: Alles ist besser sichtbar)
- Bessere Kontrolle der Vereine
So bleibt alles geordnet und sicher.
### Wo können Sie Hilfe bekommen?
Sie können das Ordnungsamt der Stadt Bamberg fragen:
- Telefon: 0951/87-1291
- E-Mail: [email protected]
Auch das Amt für Bürgerbeteiligung hilft gern.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an die Stadt Bamberg.