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Kommunalwahl 2026: So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen
### Briefwahl bei der Kommunalwahl in Neumarkt
Sie können bei der Kommunalwahl am 8.
März 2026 per Briefwahl wählen.
Viele Menschen in Neumarkt möchten so wählen.
Die Stadt bietet Ihnen mehrere einfache Wege, um die Unterlagen zu bekommen.
### So beantragen Sie die Briefwahlunterlagen
Sie können die Unterlagen auf verschiedene Arten anfordern:
- Online im Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt
- Mit dem Formular im Wahlbenachrichtigungsschreiben per Post
- Den Antrag in den Briefkasten der Stadtverwaltung werfen
- Persönlich abholen im Rathaus IV, Fischergasse, ab 16.
Februar 2026
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie einen QR-Code.
Ein QR-Code ist ein kleiner Code, den Ihr Handy lesen kann.
Er bringt Sie direkt zum Online-Antrag.
### Wichtige Hinweise zur Beantragung
Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie erst ab dem 16.
Februar 2026.
Vor diesem Datum gibt es keine Abholung oder Versand.
Ab diesem Tag können Sie die Unterlagen auch im Rathaus IV abholen.
Dort können Sie auch direkt wählen, wenn Sie möchten.
### Sonderregelungen und Öffnungszeiten
Am 17.
Februar 2026 (Faschingsdienstag) öffnet das Wahlamt bis 16 Uhr.
Wenn die Internetseite überlastet ist, versuchen Sie es bitte später noch einmal.
Alternativ können Sie auch den Antrag per Post senden.
### Wahltag und Barrierefreiheit
Wenn Sie am Wahltag persönlich wählen, bringen Sie bitte mit:
- Den Wahlbenachrichtigungsbrief oder
- Einen amtlichen Ausweis
Es gibt viele Wahllokale in der Stadt.
Ihr Wahllokal steht auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Dort steht auch, ob das Wahllokal barrierefrei ist.
Barrierefrei bedeutet, dass es für Menschen mit Behinderung gut zugänglich ist.
### Auszählung der Stimmen
Die Stimmen werden am 8.
März 2026 ab 18 Uhr ausgezählt.
Es gibt 27 Briefwahlbezirke und mehrere Urnenwahlbezirke.
### Fragen und Kontakt
Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an:
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Neumarkt i.d.OPf.
Sie helfen Ihnen gern weiter.