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Rosenheim schafft neuen Wohnraum auf versiegelten Flächen
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### Bebauungsplan für Rosenheim beschlossen
Der Stadtrat hat einen neuen Plan gemacht.
Dieser Plan heißt Bebauungsplan Nr.
202.
Der Plan betrifft diese Grundstücke:
- Üpferlingstraße 42, 44, 46
- Hubertusstraße 29 und 31
Der Plan wurde am 28.
Mai beschlossen.
Er zeigt, was gebaut wird und wie man alles anschließt.
Der Plan vom 3.
September 2022 gilt jetzt.
Am 1.
Juli 2025 wurde der Plan offiziell bekanntgemacht.
### Was will der Plan erreichen?
Es sollen neue Wohnungen entstehen.
Dafür nutzt man vorhandene Flächen.
Das nennt man Nachverdichtung.
Das bedeutet: Mehr Häuser auf schon bebauten Flächen.
So werden keine neuen Flächen versiegelt.
Versiegeln heißt: Boden wird mit Beton oder Asphalt bedeckt.
Der Plan hilft der Umwelt und schafft Wohnraum.
### Nachverdichtung – was heißt das?
Nachverdichtung heißt:
Auf bestehenden Flächen mit Gebäuden mehr bauen.
Das spart neue Flächen und schützt die Natur.
### Wie können Sie die Pläne sehen?
Sie können die Pläne anschauen:
- Im Stadtplanungsamt im Rathaus, Königstraße 24, 3.
Stock
- Im Internet auf der Webseite der Stadt Rosenheim
Der Link zur Webseite:
[www.rosenheim.de/bebauungsplaene](https://www.rosenheim.de/leben-in-rosenheim/bauen-wohnen/bebauungsplaene.html)
### Wann ist das Amt geöffnet?
Das Stadtplanungsamt hat diese Zeiten:
- Montag bis Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
- Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Außerhalb der Zeiten gibt es Termine nach Absprache.
### Warum ist der Plan wichtig?
Der Plan hilft, die Stadt besser zu gestalten.
Er nutzt vorhandene Flächen gut aus.
So bleiben Grünflächen erhalten.
Es gibt mehr Wohnungen ohne neuen Flächenverbrauch.
### Kontakt
Stadtplanungsamt Rosenheim
Rathaus, Königstraße 24, 3.
Stock
Sie können sich dort beraten lassen.
Auch individuelle Termine sind möglich.